Ablauf

Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch, bei dem ein gegenseitiges Kennenlernen und die Besprechung der weiteren Vorgehensweise stattfindet.

Die Therapie erfolgt in der Regel einmal wöchentlich in Einzelsitzungen über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg. Die Sitzungen dauern normalerweise 50 Minuten.

Je nach Indikation ist mit einer gesamten Dauer  zwischen 1 und 10 Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen 10 und 25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie zwischen 25 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen.

Nach dem Erstgespräch kann dann die Therapie zeitnah beginnen.

Ihre Daten und die Inhalte der Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Kosten & Abrechnung

Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin (Fachkunde Verhaltenstherapie) mit Eintrag im Arztregister Hamburg.  Die Abrechnung richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)

Die Kosten der Behandlung werden durch die privaten Kassen, Beihilfe und Berufsgenossenschaften übernommen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen im Erstattungsverfahren abgerechnet werden.

Weitere Informationen:

* KASSENPATIENTEN

PRIVATPATIENTEN & BEIHILFEBERECHTIGTE

SELBSTZAHLER

BUNDESWEHRSOLDATINNEN/SOLDATEN

 


Kostenübernahme durch gesetzliche Kassenpatienten

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie in der Praxis Wiebigke im Kostenerstattungsverfahren erwirken. Da die Praxis nicht über eine Kassenzulassung verfügen, spricht man auch von außervertraglicher Psychotherapie.

Dazu muss man wissen, dass die Zahl der niedergelassenen Psychotherapeuten und -therapeutinnen mit Kassenzulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung begrenzt wird, so wie diese es im Rahmen ihrer Bedarfsplanung festlegt. Demnach zählt Hamburg zu den mit Psychotherapiepraxen überversorgten Landkreisen, in denen keine weiteren Vertragspsychotherapeutinnen zugelassen werden.

Allerdings erscheint die Situation aus Perspektive vieler Patienten anders: Patienten berichten immer wieder, dass es nur nach Inkaufnahme hoher Wartezeiten möglich ist, eine Therapie bei einem Kassentherapeuten aufzunehmen.

In vielen Fällen sind die Probleme jedoch so akut und drängend, dass hohe Wartezeiten nicht zumutbar sind. Da Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorliegen einer psychischen Störung, die mit Psychotherapie zu behandeln ist, einen Anspruch auf zeitnahen Beginn einer Behandlung haben, greift hier das Prinzip der Kostenerstattung bei „Systemversagen“ nach § 13 Abs. 3 SGB V. Danach hat die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung zu erstatten, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung im Sachleistungsprinzip nicht rechtzeitig erbringen konnte. Das bedeutet, dass Sie eine Kostenzusage für eine Therapie in meiner Praxis bei Ihrer Kasse erhalten können, sofern Sie belegen, dass Sie keinen Vertragspsychotherapeuten finden konnten, der Ihnen in zumutbarer Wartezeit (sechs Wochen bis drei Monate) und in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort einen Behandlungsplatz anbietet.

Im Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie weitere Informationen. Auch die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung hat eine Patienteninformation zu Psychotherapie in der Kostenerstattung herausgegeben.

Am Besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, um herauszufinden, wie diese zu einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren steht. Nach unserer Erfahrung werden die Kosten einer solchen außervertraglichen Psychotherapie von vielen Kassen übernommen.

In einem ersten Gespräch informiere ich Sie gern ausführlicher darüber, wie Sie am besten vorgehen, um eine Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu erreichen.

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PRIVATE KRANKENKASSEN UND BEIHILFEBRECHTIGE

Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle ist grundsätzlich möglich, da ich als Psychologische Psychotherapeutinnen befugt bin, mit diesen Stellen abzurechnen. Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund empfehle ich, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsdetails bei Ihrer Versicherung zu erfragen und um die Zusendung eventuell notwendiger Antragsformulare zu bitten.

Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

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SELBSTZAHLER

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch selbst tragen, z.B. wenn eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist. Dieser Weg wird zudem häufig von Personen gewählt, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen.

Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der offiziellen Gebührenordnung GOP.

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KOSTENÜBERNAHME FÜR SOLDATINNEN UND SOLDATEN IN DER BUNDESWEHR

Auch als Soldatin oder Soldat in der Bundeswehr können Sie in meiner Praxis eine Behandlung beginnen. Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem Truppenarzt auf. Dort erhalten Sie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ über fünf probatorische Sitzungen, den Sie bitte zum Erstgespräch mitbringen. Die Bewilligung weiterer Sitzungen für Soldaten erfolgt dann ebenfalls über den Truppenarzt.

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Psychotherapeutische Praxis Yvonne Wiebigke
Schäferkampsallee 5-7 (4. OG), 20357 Hamburg
Telefon: 0171-68 38 754, Email: yvonne@wiebigke.com